Meldung der Bienenvölker beim Veterinäramt
Liebe Imkerinnen und Imker, wie schon mehrfach auf unseren Versammlungen erwähnt wurde, hat laut § 1a BienSeuchV jeder der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn dieser Tätigkeit beim zuständigen Veterinäramt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Im Rahmen der aktuellen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bzgl. der Amerikanischen Faulbrut in der Gemeinde Untergriesbach hat … Weiterlesen …